Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.11.2003

Rechtsprechung
   BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7185
BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01 (https://dejure.org/2003,7185)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2003 - VI B 17/01 (https://dejure.org/2003,7185)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - VI B 17/01 (https://dejure.org/2003,7185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen eines Zivilrichters für Erwerb einer Privatpilotenlizenz

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz durch mit Luftfahrtunfällen befassten Zivilrichter keine WK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Der BFH geht insoweit von der allgemeinen Lebenserfahrung des Inhalts aus, dass bei der Privatfliegerei eine persönliche Neigung zum Flugsport im Vordergrund steht und der Erwerb und Erhalt der Privatpilotenlizenz deshalb in der Regel als Teil der allgemeinen Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes anzusehen ist (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107).

    Im Streitfall ist indes weder vorgetragen noch nachgewiesen, dass eigene Flugerfahrungen unerlässlich bzw. die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzung für die Berufsausübung eines Zivilrichters ist, der u.a. auch Haftungsfragen aus dem Bereich der Luftfahrt zu beurteilen hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt (siehe BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306), eines Fluglotsen der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725) und eines Flugzeugingenieurs (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107) nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl die vorgenannten Berufe einen viel engeren Bezug zur Fliegerei aufweisen.

  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Damit rügt der Kläger aber letztlich materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des Urteils, womit die Zulassung der Revision wegen Verfahrensfehlers nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02

    WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen für den Erwerb und zur Erhaltung einer Privatpilotenlizenz grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, da insoweit in der Regel die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (siehe zuletzt BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, juris), und zwar auch dann, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen für die Berufsausübung nützlich sind.
  • BFH, 17.11.1989 - VI R 8/86

    Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Dementsprechend hat der erkennende Senat Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt (siehe BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306), eines Fluglotsen der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725) und eines Flugzeugingenieurs (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107) nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl die vorgenannten Berufe einen viel engeren Bezug zur Fliegerei aufweisen.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01
    Dementsprechend hat der erkennende Senat Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt (siehe BFH-Urteil vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306), eines Fluglotsen der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725) und eines Flugzeugingenieurs (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 107) nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl die vorgenannten Berufe einen viel engeren Bezug zur Fliegerei aufweisen.
  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/04

    Tragen von Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut durch eine Kapitalgesellschaft;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Soweit die Beweiswürdigung des FG gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, wie der Kläger vorträgt, liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor, der eine Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338; vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jew. m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2008 - VI R 4/07

    Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer

    Demgegenüber sind die Kosten für den Erwerb einer PPL grundsätzlich keine Werbungskosten, da insoweit regelmäßig die private Lebensführung in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (BFH-Urteil in BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202; BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338).
  • BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06

    Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften

    Mit dem Vorbringen, die Schlussfolgerungen des FG seien mit dem Akteninhalt und dem Gesamtergebnis des Verfahrens nicht vereinbar, rügt die Beschwerde damit im Grunde lediglich eine fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, die grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338; vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2006 - III B 56/05

    NZB: Mitwirkungspflicht; Sachaufklärungsrüge

    Mit dieser Rüge kann jedoch ein Verfahrensmangel nicht begründet werden, da die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338, und vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04

    Aufwendungen zum Erwerb einer Fluglizenz steuerlich berücksichtigungsfähig

    Insoweit ist also die vorgenannte Entscheidung des BFH lediglich ein Teil seiner ständigen Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen zum isolierten Erwerb einer PPL (zuletzt Beschluss des BFH vom 3. Dezember 2003 - VI B 17/01, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2004, 338 mit Hinweis auf vorangegangenen Entscheidungen).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 187/05

    NZB: Zivilprozesskosten keine agB

    Mit dieser Rüge kann jedoch ein Verfahrensmangel nicht begründet werden, da die Grundsätze der Tatsachen- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338, und vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 16/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung steht bei der Privatfliegerei zwar die persönliche Neigung zum Flugsport im Vordergrund, so dass die Aufwendungen als Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht abziehbar sind, sofern die gewonnenen Erkenntnisse nicht für die Berufsausübung unerlässlich sind (BFH-Beschluss vom 03.12.2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338).
  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung steht bei der Privatfliegerei zwar die persönliche Neigung zum Flugsport im Vordergrund, so dass die Aufwendungen als Kosten der allgemeinen Lebensführung nicht abziehbar sind, sofern die gewonnenen Erkenntnisse nicht für die Berufsausübung unerlässlich sind (BFH-Beschluss vom 03.12.2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338).
  • BFH, 14.11.2006 - V B 100/06

    Verstoß gegen Denkgesetz und Erfahrungssätze; nicht protokollierte Äußerungen

    Auch soweit der Kläger vorträgt, die Beweiswürdigung des FG verstoße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze, liegt ein Rechtsanwendungsfehler vor, der eine Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338; in BFH/NV 2005, 1810, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 18/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung / Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14663
BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00 (https://dejure.org/2003,14663)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2003 - VI B 23/00 (https://dejure.org/2003,14663)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2003 - VI B 23/00 (https://dejure.org/2003,14663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Pkw als Arbeitsmittel eines katholischen Geistlichen

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung des Pkw eines katholischen Geistlichen als Arbeitsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
    Demgegenüber macht der Kläger mit dem Hinweis auf die angeblich mit dem Akteninhalt und den vorgelegten Beweisen nicht zu vereinbarenden Schlussfolgerungen lediglich eine fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung geltend und rügt damit letztlich materiell-rechtliche Fehler des vorinstanzlichen Urteils, die keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83

    Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung -

    Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein PKW, der von einem Arbeitnehmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, als Arbeitsmittel anzuerkennen (BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 1986 VI R 137/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262) selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass entsprechende Nachweise erbracht werden.
  • BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80

    Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW

    Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein PKW, der von einem Arbeitnehmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, als Arbeitsmittel anzuerkennen (BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 1986 VI R 137/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262) selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass entsprechende Nachweise erbracht werden.
  • BFH, 18.03.2003 - I B 98/02

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
    Für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels i.S. des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO genügt nämlich nicht die Behauptung, das Urteil widerspreche dem tatsächlichen Sachverhalt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2003 I B 98/02, BFH/NV 2003, 1191).
  • BFH, 28.06.2006 - V B 192/05

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass das FG sich mit Teilen der Aussage des C, die seiner, des Klägers, Ansicht nach erheblich sind, nicht ausdrücklich auseinander gesetzt habe, und die Schlussfolgerung des FG unzutreffend sei, greift er im Kern lediglich die tatrichterliche Beweiswürdigung an und rügt damit letztlich materiell-rechtliche Fehler des vorinstanzlichen Urteils, die keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 2003 VI B 23/00, BFH/NV 2004, 338; vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht